1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehung zwischen der Hundeschule “Tieflandhunde” nachfolgend „Hundeschule“ genannt und Verbrauchern oder Unternehmern, die mit der Hundeschule einen Vertrag abschließen, nachfolgend „Kunde“ genannt.
1.2 Im Einzelfall zwischen der Hundeschule und dem Kunden getroffene individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.1. Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde, insbesondere Einzelstunden, Gruppenkurse, Themenabende, Seminare, Workshops, Spaziergangsgruppen, Freilaufgruppen, Welpengruppen, etc. Das Ausbildungsangebot bietet sowohl die theoretische als auch die praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.
2.2. Die Angebote der Hundeschule sind freibleibend (unverbindlich), falls nicht anders ausdrücklich seitens der Hundeschule erklärt wurde.
2.3. Bei der verbindlichen Beauftragung durch geschlossenen Vertrag (Vertragsunterlage oder Anmeldeformular der Hundeschule) bzw. verbindlicher Buchung von Leistungen der Hundeschule handelt sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB mit dem Schwerpunkt der Vermittlung von Handlungsvorschlägen. Danach ist ein bestimmter Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele seitens der Hundeschule ausdrücklich nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg oder ein bestimmtes Ziel durch die Hundeschule ausnahmsweise geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und auch ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.
2.4. Der Vertragsschluss / die Anmeldung erfolgt per
• Telefon mittelbar mit anschließendem persönlichen Erstgespräch und schriftlichem Vertragsabschluss,
• Email (Textform) unmittelbar oder
• Schriftlich unmittelbar.
2.5. Die Aufnahme des Hundes eines Kunden in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
2.6. Die Auswahl der/des jeweiligen Hundetrainerin/s für die jeweilige Dienstleistung erfolgt ausschließlich durch die Hundeschule jeweils im Einzelfall und kann von Termin zu Termin unterschiedlich sein. Ein Anspruch auf eine/n bestimmte/n Hundetrainer/In besteht für den Kunden nicht.
2.7. Eine Unterrichtsstunde dauert grundsätzlich 60 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Bei Unterrichtseinheiten mit dem Hund, gilt dieser Grundsatz ebenfalls, allerdings mit der Einschränkung, dass die Unterrichtsstunde zeitlich an die Aufnahmefähigkeit des Hundes geknüpft wird. Soweit der Hund eine volle Unterrichtsstunde aufnahmefähig ist, so dauern diese 60 Minuten, sofern der Hund bereits eher in der Aufnahmefähigkeit ermüdet, so endet die Unterrichtsstunde vor Ablauf der 60 Minuten, wobei diese Stunde als volle Unterrichtsstunde gilt. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
2.8. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich auf dem Trainingsgelände der Hundeschule oder einer anderen Örtlichkeit, die durch die Hundeschule ausgewiesen wird. In Einzelfällen können die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
2.9. Soweit die Hundeschule als mobile Hundeschule ortsunabhängig außerhalb der Hundeschule tätig ist, so gelten die vorstehenden Bedingungen entsprechend. Es wird ausdrücklich dabei darauf hingewiesen, dass die Verantwortlichkeit für den Hund der jeweilige Halter hat und die Hundeschule diesen ebenfalls lediglich beratend begleitet.
3.1. Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz hat, und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.
3.3. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen.
3.4. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren, sie darf aber selbstverständlich jederzeit am Training teilnehmen, soweit entgegenstehende Belange der Hundeschule, der Hündin oder anderer Kunden nicht entgegenstehen.
3.5. Der Kunde ist in vorstehender Hinsicht zur Mitwirkung verpflichtet und hat während der Unterrichtsstunden bei seinem Hund anwesend zu sein und zu bleiben.
4.1. Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils angegebenen Preisen im Einzelfall, die der Webseite, dem Preisaushang und / oder dem entsprechenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen ist.
4.2. Es obliegt der Hundeschule im Einzelfall, ob die Vergütung als Vorauszahlung geltend gemacht wird.
4.3 Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 10 Werktagen in Verbindung mit der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto eingehen.
5.1. Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
5.2. Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
6.1. Wird eine in der Beschreibung der Veranstaltung der Hundeschule angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Hundeschule berechtigt, die Veranstaltung kurzfristig vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. In diesem Fall werden die betroffenen Kunden unverzüglich informieren, die diese Veranstaltung bereits gebucht haben. Eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird dem Kunden in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet.
6.2. In Fällen höherer Gewalt kann die Hundeschule ihre gegenüber dem Kunden vereinbarte Dienstleistung, soweit deren Ausführung in ursprünglicher Art und Weise unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
6.3. Im Falle der Unterbrechung ist die Hundeschule verpflichtet, ein bereits etwaige im Wege der Vorauszahlung gezahltes Entgelt an den Kunden zurückzuerstatten, im Falle der zweckentsprechenden Umstellung der Dienstleistung sind die Kosten der Dienstleistung der Hundeschule entsprechend in angemessenem Maße zu ermäßigen.
7.1. Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insoweit haftet die Hundeschule für jeden Grad des Verschuldens.
7.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
7.3. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet.
7.4. Soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden für seinen Hund bestehen.
8.1. Dem Kunden sind jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art der Hundeschule ohne vorherige Genehmigung der Hundeschule nicht gestattet.
8.2. Der Kunde willigt ein und erklärt sich damit einverstanden, dass die Hundeschule zum Zwecke der Dienstleistung Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen erstellen, anfertigen und verwendeten darf. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit widersprechen.
8.3. Der Kunde willigt ein und erklärt sich einverstanden, dass die Hundeschule die zum Zwecke der Dienstleistung erstellten, angefertigten und verwendeten Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen auch anderweitig durch die Hundeschule verwendet werden dürfen. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit widersprechen.
9.1. Die Hundeschule organisiert die angebotenen Dienstleistungen durch verschiedene kursbezogene und zum Teil auch kursbegleitende Medien wie Email und WhatsApp. Hierfür werden die bei Vertragsschluss durch die Hundeschule erhobenen, personenbezogenen Daten ebenfalls verwendet. Bei WhatsApp werden dabei die Kunden derselben Dienstleistung der Hundeschule dabei wechselseitig die Telefonnummer der anderen Kunden mit deren dort vergebenen Messengernamen einsehen können.
Die jeweiligen Chatgruppen sind auf die Teilnehmer der Gruppe und den Kursleiter beschränkt. Es ist ausdrückliches Ziel, dass die Kunden innerhalb der Gruppe eine Möglichkeit haben sich wechselseitig verständigen und austauschen zu können.
9.2. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte außerhalb dieser Gruppe ist durch die Hundeschule ausdrücklich untersagt und wird durch die Hundeschule nicht erfolgen. Der Kunde kann dieser Verwendung dennoch jederzeit mindestens in Textform widersprechen.
Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.
11.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer, etc.) im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Hundeschule erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erforderlich ist.
11.2. Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der Bestandsdaten, etwa für Zwecke der Werbung oder Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.
11.3. Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Dienstleistungen der Hundeschule mit dem Kunden zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation, Angaben über die gebuchten Leistungen oder ersichtliche Interessen durch die Begründung des Vertragsverhältnisses. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der Nutzungsdaten etwa für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.
11.4. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, vollständiger Zahlung und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten des Kunden gelöscht.